Deklaration von Hilfsstoffen von besonderem Interesse

Schwellenwerte und ihre Bedeutung für die Deklaration von Hilfsstoffen von besonderem Interesse.

Die Schwellenwerte, die im Anhang 3a der AMZV gelistet sind, geben an, ab welcher Konzentration/Menge der betreffende Hilfsstoff als «Hilfsstoff von besonderem Interesse» gilt. Dadurch ergibt sich folgende Regelung:

Wenn ein Hilfsstoff aus dem Anhang 3a AMZV unterhalb des darin definierten Schwellenwerts enthalten ist oder der dort aufgeführte Applikationsweg nicht zutrifft, dann gilt er als normaler Hilfsstoff: Es entfallen damit sowohl die Warnhinweise als auch die Deklaration auf der Packung und die quantitative Deklaration in der Fachinformation.

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Dr. Katharina Oehler
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