Die Expertengruppe von BVL und BfArM (Deutschland) haben ein Grundsatzpapier zur Interpretation der pharmakologischen Wirkung in Abgrenzung zur ernährungsphysiologischen/physiologischen Wirkung erstellt. Dieses soll die Industrie in der Einstufung von Produkten als Funktionsarzneimittel bzw. Lebensmittel unterstützen. Es werden Unterschiede im Gebrauch und dem Verständnis der pharmakologischen Wirkung im juristischen und wissenschaftlichen Sinn erläutert.
Neben anderen Punkten wird der Tatsache der Erheblichkeitsschwelle vertiefte Aufmerksamkeit geschenkt. Um ein Funktionsarzneimittel handelt es sich demnach dann, wenn ein physiologischer Prozess «in nennenswerter Weise» wiederhergestellt, korrigiert oder beeinflusst wird. D.h. in einer Weise beeinflusst wird, welche die Einflüsse eines in angemessener Menge verzehrten Lebensmittels übersteigt. Dies impliziert, dass ein Produkt nicht als Funktionsarzneimittel eingestuft werden muss, wenn aufgezeigt werden kann, dass vergleichbare Mengen eines Stoffes auch im Rahmen einer normalen ausgewogenen Ernährung aufgenommen werden bzw. werden können.
In der Vergangenheit wurden auch in der Schweiz die Bewertungen der gemeinsamen Expertenkommission aus Deutschland gerne als Hilfsmittel zugezogen. So gehen wir davon aus, dass dies auch bei dieser Betrachtung der Fall sein wird.
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