Veränderte Höchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln
Am 2. Mai 2019 wurde vom BLV die Vernehmlassung zu «Stretto 3» - der Revision des Lebensmittelrechts – veröffentlicht. Die Grundlage für die neuen Höchstmengen für Vitamine, Mineralstoffe und sonstige Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist neu die Sicherheitsbetrachtung und keine willkürliche Extrapolation des Bedarfes mehr.
Aber Achtung! Obwohl neu für gewisse Stoffe keine Höchstmenge mehr vorgesehen ist, heisst das nicht, dass auch beliebig hohe Mengen dieser Stoffe in NEM zulässig sind. Im Rahmen der Selbstkontrolle muss belegt werden, dass das Endprodukt noch vom Lebensmittel- und nicht vom Heilmittelrecht erfasst wird – es darf demnach beispielsweise keine pharmakologische Aktivität vorliegen!